Rundverfügung vom 25.03.2020 – Absage von Schulfahrten

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Elterninformation zur Erweiterung der Notbetreuung während des Ruhens des Unterrichts

                                                                                                   Euskirchen, den 21.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab am 20.03.2020 bekannt, dass die Notbetreuung an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert wird.
Ab Montag, dem 23.03.2020 gilt, dass die schulische Notbetreuung bis zum 19.04.2020 (Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) in der Schule gewährleistet wird.
Die Notbetreuung ist ab sofort auch samstags und sonntags gewährleistet.

Die Notbetreuung steht weiterhin nur den Kindern zur Verfügung, deren Eltern zu sogenannten  Schlüsselpersonen zählen. Schlüsselpersonen sind Personen, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind. Nach der neuen Weisung des Ministeriums dürfen Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zum Kreis der Schlüsselpersonen zählen, ihre Kinder bis zum 19.04.2020 zur Notbetreuung anmelden,

a) wenn ein Elternteil des Kindes zu den Schlüsselpersonen zählt oder
b) wenn man alleinerziehend ist und zu den Schlüsselpersonen zählt.

Kinder von Schlüsselpersonen haben jetzt auch Anspruch auf Teilnahme an einer Notbetreuung, ohne dass sie bislang an der OGS oder VGS angemeldet waren.
Die Notbetreuung findet zu den üblichen Unterrichs- bzw. Betreuungszeiten statt.

Hier finden Sie den Antrag auf Betreuung und die Bescheinigung für den Arbeitgeber :

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Bitte beachten Sie in jedem Fall:

Kinder können die Betreuungsangebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hecker, Schulleiter

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Erreichbarkeit der Schule

Euskirchen, 17.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

bis zu den Osterferien sind wir wie folgt zu erreichen:

Sekretariat:
Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils 8- 12 Uhr

Telefon: 02251 / 782996
Fax: 02251 / 782997
Mail: sekretariat@weststadt.euskirchen.de

Schulleitung:
schulleitung@weststadt.euskirchen.de
konrektorin@weststadt.euskirchen.de
per Telefon: 02251 / 782996

Erreichbarkeit der Lehrkräfte 
Anfragen von Eltern per Mail an Lehrkräfte an:
konrektorin@weststadt.euskirchen.de

Bitte fügen Sie bei einer Anfrage per Mail einen Betreff ein:
Klasse-xx-Vorname-Nachname des Kindes

Mit freundlichem Gruß

T. Hecker

Schulleiter

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Lernangebote Schule

Euskirchen, den 18.03.2020, 10 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

die Schule hält für Ihre Kinder verschiedene Unterrichtsangebote bereit.
Sie finden die Angebote ab Mittwoch, dem 18.03.20, auf der Schulhomepage wie folgt.

– Wählen Sie auf der Startseite in der schwarzen Menüleiste
  den Menüpunkt „Aus den Klassen“ aus.
– Wählen Sie den Jahrgang Ihres Kindes aus.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!

T. Hecker

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Elterninformation über Notbetreuung ab dem 18.03.20

Euskirchen, den 16.03.2020, 10 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

hiermit reiche ich Ihnen die aktuellen Veröffentlichungen der Landesregierung zum Thema Notbetreuung von Kindern in der Schule ab dem 18.03.2020 weiter.  

Die Landesregierung teilt mit:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am
13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen.

Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen.

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Mustervordruck Betreuungseinrichtungen

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Information zur Übergangsregelung

Euskirchen,  16.03.2020 9:45 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

da der Unterrichtsbetrieb bis zu den Osterferien ruht,
werden die Lehrkräfte unserer Schule Ihren Kindern Lernangebote unterbreiten. Geplant ist es, dass die Lernangebote über unsere Schulhomepage veröffentlicht werden.

Hierzu erscheint es mir derzeit sinnvoll, dass Ihre Kinder ihre Schulbücher, Arbeitshefte und Hefte möglichst zu Hause haben.

Sollten die Materialien Ihres Kindes noch in der Schule sein,
besteht die Möglichkeit,  diese
am Montag, dem 16.03.2020 und
am Dienstag, dem 17.03.2020
innerhalb der regulären Unterrichtszeit aus dem Klassenraum abzuholen. Dies zu Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

T. Hecker

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Wichtige Information

Elterninformation zum Umgang mit dem Corona-Virus

Euskirchen, den 13.03.2020

Sehr geehrte Eltern der GGS Weststadt,

das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab heute in einer Schulmail bekannt, dass ab nächster Woche alle Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu Beginn der Osterferien geschlossen werden.

Auch an der GGS Weststadt ruht daher der Unterricht
ab Montag, dem 16.03.2020.

Bei der in der nächsten Woche geplanten Schließung
gilt aber folgende Übergangsregelung:

am Montag, den 16.03.2020 und
am Dienstag, den 17.03.2020

können die Eltern ihre Kinder aus eigener Entscheidung zur Schule schicken. So erhalten die Eltern die Gelegenheit, sich auf diese Situation einzustellen. Die Schule stellt an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit (siehe Stundenplan) die Betreuung sicher.

Die OGS und VGS  finden dann ebenfalls statt.

Ab Mittwoch, dem 18.03.2020 ist die Schule geschlossen.

Sobald wir weitere wichtige Informationen erhalten,
werden diese auf unserer Schulhomepage veröffentlichen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hecker

Schulleiter

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Karneval Kinderzug 2020

Diese Galerie enthält 15 Fotos.

Die nettesten und süßesten Zwerge gibt es an der GGS Weststadt! Trotz des stürmischen Wetters warteten alle Zwerge der GGS Weststadt fröhlich auf den Start des Euskirchner Kinderzugs.Die großen und starken Zwerge standen in den Startlöchern, um den hochgefüllten Wagen … Weiterlesen

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Die ultimative, allseits beliebte „Ich kann was Show“

Mit Begeisterung feierten alle Kinder der GGS Weststadt die Beiträge der „Ich kann was Show“. Es wurde mitgesungen und andächtig gelauscht. Vielfältige Darbietungen wurden geboten: ein Zauberer, ein Schlagzeugstück, Tanzgruppen, klassische Klavierstücke und ein Lied von Mark Forster. Auch der Chor der GGS Weststadt fehlte nicht und sang ein mehrstimmiges Lied.
Sehr spritzig moderierte ein Viertklässler die Show. Er brachte sein Publikum zum Toben.
Schon mit Spannung wird die nächste „Ich kann was Show“ vor den Sommerferien erwartet.

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Sternsinger 2020

Wie in jedem Jahr, so zogen auch in diesem Jahr die Sternsinger mit ihren Segenswünschen durch jede Klasse unserer Schule.
20 * C+M+B * 20 bedeutet:
Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus

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