Information zum Elternsprechtag

 

 Euskirchen, 02.04.2020

Liebe Eltern der Klassen 1 – 3,

trotz der besonderen Situation möchte ich Ihnen mitteilen,
dass wir an der Durchführung der Elternsprechtage festhalten möchten.

Wir haben uns entschlossen, die Elternsprechtage telefonisch durchzuführen.

Wie im Jahresplan ausgewiesen, können Sie in der Woche
vom 04.05.20 bis zum 08.05.20 sowie darüber hinaus auch am 11.05.20
mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes einen Gesprächstermin vereinbaren.

Die Einladungen zum Elternsprechtag werden Ihnen morgen per Post zugesendet. Möchten Sie mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes ein Gespräch führen, müssten Sie bitte den unteren Abschnitt der Einladung bis zum 17.04.20 ausgefüllt in der Schule abgeben.  Werfen Sie bitte hierzu den Abschnitt in den Briefkasten der Schule ein, dieser befindet sich links vor der Eingangstüre des Schulgebäudes. Das Schulhoftor ist immer offen, so dass der Briefkasten erreichbar ist.
Die Klassenlehrerinnen informieren in der zweiten Aprilhälfte die Eltern, wann Ihr Gesprächstermin vorgesehen ist. Hierzu werden Klassenlisten auf die Homepage der Schule gesetzt, auf den Klassenlisten sind folgende Angaben vermerkt:
1.  Vorname Ihres Kindes,  2.  der Tag/das Datum,  3. die Uhrzeit.     

Falls die Bekanntgabe des Gesprächstermins über die Homepage nicht möglich ist, wird sich die Klassenlehrerin mit Ihnen telefonisch zwecks Terminvereinbarung in Verbindung setzen. Bitte tragen Sie auf dem Abschnitt auch Ihre aktuelle Telefonnummer mit, unter der Sie zum vereinbarten Termin erreichbar sind. Die Lehrerin wird Sie dann zum vereinbarten Gesprächstermin unter dieser Telefonnummer anrufen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Thomas Hecker

Einladungen zum Elternsprechtag:
Einladung Sprechtag Jahrgang 1
Einladung Sprechtag Jahrgang 2
Einladung Sprechtag Jahrgang 3

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Bunte Grüße für die Bewohner des Senioren-Parks Carpe Diem

Einige Schülerinnen und Schüler der GGS Weststadt haben sich in den vergangenen Tagen etwas Bemerkenswertes ausgedacht:

Von zu Hause malten die Kinder viele Bilder, auf denen sie
liebe Grüße und aufmunternde Worte an die Bewohnerinnen und Bewohner des
Senioren-Parks richteten. Diese Bilder wurden in der Schule abgegeben und zu
einem großen Plakat zusammengestellt. Heute wurde das Plakat im Senioren-Park
abgegeben.

Durch die im Augenblick fehlenden Besuchsmöglichkeiten freuen sich die
Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren-Parks sicherlich sehr über die bunten
Grüße von den Kindern der GGS Weststadt.

Liebe Kinder!

Das war eine super Idee!!! Klasse, dass ihr auch an die
Menschen im Senioren-Park denkt und ihnen eine Freude gemacht habt.

Viele Grüße

Thomas Hecker

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Informationsbrief Ministerin Gebauer vom 27.03.2020

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Anmeldung zur Notbetreuung:

 Euskirchen, den 26.03.2020

Liebe Eltern,

Zur Organisation der Notbetreuung
benötigen wir
mindestens einen Tag Vorlauf.

Bitte melden Sie daher Ihren Betreuungsbedarf 
mindestens 1 Wochentag
vor Beginn der Notbetreuung
in der GGS Weststadt an.

Bevor die Notbetreuung Ihres Kindes stattfinden kann, benötigen wir vorab eine schriftliche Anmeldung und eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Falls Sie die auf der Homepage hinterlegten Formulare nicht ausdrucken können, besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung die Formulare in unserer Schule abzuholen.

Das Sekretariat ist in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 8 – 12 Uhr telefonisch besetzt unter


0 2251 – 782996

Sollte der Anrufbeantworter angehen, sprechen Sie bitte eine Nachricht mit Rückrufbitte darauf. Dies gilt auch außerhalb der regulären Unterrichts- und Betreuungszeit sowie am Wochenende.

Sie können auch gerne per Mail mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.
Nutzen Sie hierfür:

schulleitung@weststadt.euskirchen.de

Mit freundlichem Gruß

T. Hecker

Schulleiter

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Erreichbarkeit der Schulsozialarbeiterin

Liebe Eltern, liebe Kinder,

unsere Schulsozialarbeiterin Frau Bergen ist auch weiterhin für
Sie/ euch da.
Sie ist telefonisch unter 0163 – 715 70 57 erreichbar.

Ihr Schulteam

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Rundverfügung vom 25.03.2020 – Absage von Schulfahrten

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Elterninformation zur Erweiterung der Notbetreuung während des Ruhens des Unterrichts

                                                                                                   Euskirchen, den 21.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab am 20.03.2020 bekannt, dass die Notbetreuung an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert wird.
Ab Montag, dem 23.03.2020 gilt, dass die schulische Notbetreuung bis zum 19.04.2020 (Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) in der Schule gewährleistet wird.
Die Notbetreuung ist ab sofort auch samstags und sonntags gewährleistet.

Die Notbetreuung steht weiterhin nur den Kindern zur Verfügung, deren Eltern zu sogenannten  Schlüsselpersonen zählen. Schlüsselpersonen sind Personen, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind. Nach der neuen Weisung des Ministeriums dürfen Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zum Kreis der Schlüsselpersonen zählen, ihre Kinder bis zum 19.04.2020 zur Notbetreuung anmelden,

a) wenn ein Elternteil des Kindes zu den Schlüsselpersonen zählt oder
b) wenn man alleinerziehend ist und zu den Schlüsselpersonen zählt.

Kinder von Schlüsselpersonen haben jetzt auch Anspruch auf Teilnahme an einer Notbetreuung, ohne dass sie bislang an der OGS oder VGS angemeldet waren.
Die Notbetreuung findet zu den üblichen Unterrichs- bzw. Betreuungszeiten statt.

Hier finden Sie den Antrag auf Betreuung und die Bescheinigung für den Arbeitgeber :

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Bitte beachten Sie in jedem Fall:

Kinder können die Betreuungsangebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hecker, Schulleiter

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Erreichbarkeit der Schule

Euskirchen, 17.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

bis zu den Osterferien sind wir wie folgt zu erreichen:

Sekretariat:
Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils 8- 12 Uhr

Telefon: 02251 / 782996
Fax: 02251 / 782997
Mail: sekretariat@weststadt.euskirchen.de

Schulleitung:
schulleitung@weststadt.euskirchen.de
konrektorin@weststadt.euskirchen.de
per Telefon: 02251 / 782996

Erreichbarkeit der Lehrkräfte 
Anfragen von Eltern per Mail an Lehrkräfte an:
konrektorin@weststadt.euskirchen.de

Bitte fügen Sie bei einer Anfrage per Mail einen Betreff ein:
Klasse-xx-Vorname-Nachname des Kindes

Mit freundlichem Gruß

T. Hecker

Schulleiter

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Lernangebote Schule

Euskirchen, den 18.03.2020, 10 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

die Schule hält für Ihre Kinder verschiedene Unterrichtsangebote bereit.
Sie finden die Angebote ab Mittwoch, dem 18.03.20, auf der Schulhomepage wie folgt.

– Wählen Sie auf der Startseite in der schwarzen Menüleiste
  den Menüpunkt „Aus den Klassen“ aus.
– Wählen Sie den Jahrgang Ihres Kindes aus.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!

T. Hecker

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Elterninformation über Notbetreuung ab dem 18.03.20

Euskirchen, den 16.03.2020, 10 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

hiermit reiche ich Ihnen die aktuellen Veröffentlichungen der Landesregierung zum Thema Notbetreuung von Kindern in der Schule ab dem 18.03.2020 weiter.  

Die Landesregierung teilt mit:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am
13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen.

Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen.

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Mustervordruck Betreuungseinrichtungen

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